SCHUBKRAFT FÜR DIE SCHULVERPFLEGUNG

Ein neues Gesetz tritt in Kraft. Und bringt Schwung in den Markt der Schulverpflegung.

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Ganztagsförderung von Grundschulkinder auf den Weg gebracht, das nun auch vom Bundesrat verabschiedet wurde. Das Gesetz besagt, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert und somit auch betreut zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Seit 2006 ist die Anzahl der Grundschulkinder in Hortbetreuung und Ganztagesschulen von etwa 580.000 auf rund 1,45 Millionen im Jahr 2019 gestiegen. Und es werden immer mehr zusätzliche Plätze benötigt.

Der Bund hat bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Über dieses Sondervermögen stellt der Bund Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zur Ganztagsbetreuung gehört auch die Verpflegung

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beinhaltet auch die Versorgung der Schüler*innen mit Verpflegung. Damit vergrößert sich der Bedarf der Speisenversorgung in Schulen ab August 2026 auf einen Schlag enorm.

Durch diesen Gesetzesbeschluss kommen die Grundschulen in Zugzwang: Die Schulen, die bereits Verpflegung anbieten, müssen ihre Kapazitäten erhöhen. Und die Schulen, die bisher kein Verpflegungsangebot haben, müssen die Voraussetzungen schaffen, um dem Gesetz gerecht zu werden.

Kinder in der Mensa

In einigen Bundesländern, wie Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, besteht bereits ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit dem neuen Gesetz entsteht ab August 2026 vor allem in den Bundesländern stark erhöhter zusätzlicher Bedarf, die bisher noch keinen Rechtsanspruch auf ganztagsschulische Betreuung haben, wie zum Beispiel die finanz- und bevölkerungstarken Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.

Kundenbindung schaffen – heute schon für morgen planen und beraten

Der ab August 2026 gültige Rechtsanspruch wird zu einer spürbaren Belebung der Nachfrage in den Bereichen Planung, Catering, Speisentransport und Speisenausgabe führen.

Unser Tipp: Warten Sie nicht ab, werden Sie heute schon aktiv. Ob Fachplaner, Caterer oder Fachhandel – Ihr Know-how ist jetzt gefragt. Nutzen Sie die kommenden Chancen und gehen Sie heute schon aktiv auf Schulleitungen und Elternbeiräte zu. Positionieren Sie sich mit zuverlässiger Beratung als erfahrener Profi rund um das Thema Schulverpflegung und gehen Sie damit einen wichtigen Schritt in Richtung des zukünftigen Wachstumsmarktes.

Spezielle Konzepte, die an die Bedürfnisse der Grundschulkinder angepasst sind, können Ihnen hierbei als Türöffner dienen, wie zum Beispiel die kindgerechten Lösungen von B.PRO Kids.

kindgerechte Speisenausgabe

Mehr Infos zum Thema

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Pressemitteilung der Bundesregierung



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